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09 Oktober 2008

Gorny zeigt's: Die Musikwirtschaft kommt vom alten Denken nicht los

Es ist Popkomm-Zeit und so stellt die Musikindustrie wieder einmal gebetsmühlenartig ihre veralteten Themen auf die Agenda. Für besonders kontroverses Echo sorgen dabei die neuesten Verlautbarungen des Viva-Gründers und derzeitigen Vorstandsvorsitzenden des Bundesverbandes Musikindustrie, Dieter Gorny. Er schlägt vor, dass man für Raubkopierer ein Punktesystem nach dem Flensburger-Modell einrichten solle. Wer eine bestimme Anzahl an Punkten erreicht hat, dem soll das Internet abgestellt werden:

" 'Ein Bestrafungssystem wie die Punkteliste in Flensburg wäre denkbar', sagt Gorny. 'Wenn der User illegale Handlungen im Internet vornimmt, soll er dafür Punkte bekommen und ab einer gewissen Anzahl ist dann beispielsweise die Bandbreite reduziert, oder das Internet zu Hause wird für drei Monate gesperrt.' Für dieses System sollten sich Politik, Internetprovider und Musikindustrie an einen Tisch setzen. So aber alle Nutzer, die illegal Musik runterladen zu bestrafen, ist illusorisch. Das weiß auch Dieter Gorny: 'Das ist als Abschreckung gedacht, natürlich kann man nicht alle damit erreichen. Es gibt ja auch immer noch Leute, die trotz Strafen betrunken Autofahren.' "

Bei solchen Vorschlägen ist es schwierig sachlich zu bleiben. Allerdings kann man hier einschlägige Leserkommentare lesen, die insgesamt einen klaren Tenor haben.

Hier nur einige meiner Fragen:
  • Internetprovider sind Privatunternehmen, warum sollten sie ihren Kunden die Verbindung kappen? Wer würde den Internetprovidern die Umsatzausfälle ersetzten? Wir leben in keinem totalitärem Staat!
  • Wie sieht es bei Familien oder WGs aus, in denen eine Person illegal Musik runterlädt? Soll es nach Gorny hier zu einer modernen Form der Sippenhaftung kommen?
  • Wie sieht es bei Raupkopieren aus, die sich die Musik illegal am Firmenrechner runterladen? Der Firma das Internet kappen?
  • Wie soll sich das mit dem Grundgesetz vereinbaren lassen? Auf welcher rechtlichen Grundlage sollte man jemanden den Zugang zum Internet verbieten können?
  • Ein Schuss aus der Hüfte zur Popkommeröffnung?

Es wird schnell deutlich, dass man den Internetzugang nicht mit einem Führerschein vergleichen kann. Die Fahrerlaubnis ist ein Verwaltungsakt. Sie stellt eine behördliche Genehmigung zum Führen von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen dar. Somit kann diese Genehmigung im Gegensatz zum Internet auch von behördlicher Seite unter bestimmten Umständen wieder entzogen werden. Beim Internetzugang ist das aber eine ganz andere Sachlage.

Gornys Ansatz ist wieder einmal ein Beleg dafür, dass die veralteten Paradigmen der Musikwirtschaft der 1990er immer noch nicht über Bord geworfen wurden. Anstatt sich auf neue Geschäftsmodelle zu konzentrieren und somit neue Erlösquellen zu sichern wird immer noch die aussichtslose Jagd auf Raubkopierer betrieben.

Eines noch zum Schluss: es ist klar, dass ich Raubkopierer in keiner Weise moralisch unterstützen will. Es geht viel mehr um intelligente Lösungen für die großen Herausforderungen im Musikgeschäft.

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1 Kommentare:

Anonymous Anonym said...

Cornelius, da stimme ich Dir absolut zu! Gute Kritik! Gruß Kai

10 Oktober, 2008 10:50  

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2009 by Cornelius Ringe